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Umweltbonus / Innovationsprämie

-> Update: Umweltbonus: Anpassung der Förderung ab 2023

Hersteller und Staat fördern Elektrofahrzeuge und beteiligen sich an den Anschaffungskosten. Da sich die Bundesregierung das Ziel von 15 Millionen vollelektrischen PKW bis 2030 gesetzt hat, wird auch der Erwerb dieser Fahrzeuge 2023 gefördert. Der Umweltbonus wird ab dem 1. Januar 2023 nur noch für Kraftfahrzeuge ausgezahlt, die nachweislich einen positiven Effekt auf den Klimaschutz haben. Daher sind nur noch rein elektrische Fahrzeuge förderfähig. Dazu zählen neu zugelassene und junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge.

Fahrzeugtyp Bundesanteil (Nettolistenpreis Basismodell <40.000€) Herstelleranteil (netto) Gesamtförderung (netto)
Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug 4.500,- € 2.250,- € 6.750,- €
Fahrzeugtyp Bundesanteil (Nettolistenpreis Basismodell 65.000€ > 40.000€) Herstelleranteil (netto) Gesamtförderung (netto)
Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug 3.000,- € 1.500,- € 4.500,- €

Die Richtlinien zur Inanspruchnahme des Umweltbonus sind auf der Website der BAFA aufgeführt.
Hier gibt es eine Auflistung der förderfähigen Fahrzeugmodelle.

GUT ZU WISSEN:

  • Plug-In-Hybridfahrzeuge werden nicht mehr mit dem Umweltbonus gefördert.

  • Ab 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.

  • Der Bundesanteil sinkt ab dem 1. Januar 2024 auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells.


Steuer

Für jeden Autobesitzer fällt neben den Anschaffungs- und Betriebskosten auch die KFZ-Steuer an. Die KFZ-Steuer hängt von der jeweiligen Schadstoffklasse ab. Das bedeutet, dass klimaschädliche Fahrzeuge, also Fahrzeuge mit einem hohen CO2-Ausstoß, höher besteuert werden als die Fahrzeuge mit einem niedrigen CO2-Ausstoß.

Elektrofahrzeuge sind bei der Anschaffung teurer als vergleichbare Verbrenner, bei den Betriebskosten hingegen häufig günstiger.
Bei reinen Elektroautos fallen für einen bestimmten Zeitraum ab Erstzulassung zehn Jahre lang keine KFZ-Steuern an. Diese Steuerbefreiung gilt bis Ende 2030. Elektroautos mit Zulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 sind bis 31.12.2030 von der KFZ-Steuer befreit. Das gilt auch für Fahrzeuge, die nach dem 18.05.2016 auf einen rein elektrischen Antrieb umgebaut worden sind.
Hybridfahrzeuge, die unter anderem auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren von diesem Steuervorteil nicht.